Die von dem Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Wahlliste zur Vertreterversammlung liegt zusammen mit der Wahlordnung ab heute für die Dauer von vier Wochen in den Geschäftsräumen der Bank während der üblichen Geschäftszeit zur Einsicht durch die Mitglieder aus. Diese Wahlliste enthält die Namen der Kandidaten für die Wahl zu unserer Vertreterversammlung.
Weitere Listen können von den Mitgliedern gemäß § 4 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung, also spätestens bis zum 11.10.2024, bei uns eingereicht werden. Diese Listen müssen 119 wählbare Vertreter und 5 wählbare Ersatzvertreter enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern unserer Bank unterzeichnet sein (§3 Abs. 1 der Wahlordnung).
Kempen, 27.09.2024
Volksbank Kempen-Grefrath eG
Der Wahlausschuss