Vertreterwahl 2024 – Ihre Stimme zählt!

Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung

Die von dem Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Wahlliste zur Vertreterversammlung liegt zusammen mit der Wahlordnung ab heute für die Dauer von vier Wochen in den Geschäftsräumen der Bank während der üblichen Geschäftszeit zur Einsicht durch die Mitglieder aus. Diese Wahlliste enthält die Namen der Kandidaten für die Wahl zu unserer Vertreterversammlung.

Weitere Listen können von den Mitgliedern gemäß § 4 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung, also spätestens bis zum 11.10.2024, bei uns eingereicht werden. Diese Listen müssen 119 wählbare Vertreter und 5 wählbare Ersatzvertreter enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern unserer Bank unterzeichnet sein (§3 Abs. 1 der Wahlordnung).

 

Kempen, 27.09.2024

Volksbank Kempen-Grefrath eG
Der Wahlausschuss

Allgemeine Informationen zur Wahl

Die Rechte der Mitglieder werden von den Vertreterinnen und Vertretern in der Vertreterversammlung ausgeübt.

Die Vertreter/innen und Ersatzvertreter/innen der Vertreterversammlung werden von den Mitgliedern alle vier Jahre neu gewählt. Jede Vertreterin/jeder Vertreter repräsentiert 60 Mitglieder unserer Bank.

Was ist die Vertreterversammlung?

Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Organ der Genossenschaft. Sie besteht aus den gewählten Vertreterinnen und Vertretern und beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in unserer Satzung definierten Angelegenheiten. Sie nimmt den Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat entgegen, bestimmt über deren Entlastung, stellt den Jahresabschluss fest, beschließt die Höhe der Dividende, entscheidet über Satzungsänderungen, wählt den Aufsichtsrat und stellt die Weichen, wenn es um wichtige Fragen Ihrer Volksbank Kempen-Grefrath eG geht.

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder unserer Bank, die in der Liste der Mitglieder beim Genossenschaftsregister eingetragen sind; minderjährige Mitglieder üben ihr Wahlrecht durch ihren gesetzlichen Vertreter aus.

Wer steht zur Wahl?

Zur Wahl steht die vom Wahlausschuss aufgestellte Liste. Die Wahlliste liegt zusammen mit der Wahlordnung bis zum Wahltag während der üblichen Geschäftszeit in den Geschäftsräumen unserer Bank zur Einsicht durch die Mitglieder aus.